Ich biete Psychotherapie und Paartherapie für Personen ab 16 Jahren an. Für die psychotherapeutische Begleitung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ich Ihnen gerne erfahrene Kolleg*innen empfehlen.
Für die Vereinbarung eines Erstgesprächs können Sie mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Sollte ich derzeit keine freien Plätze haben, setze ich Sie gerne auf die Warteliste oder oder leite Sie an qualifizierte Kolleg*innen oder Einrichtungen weiter.
Das Erstgespräch dient dazu, uns gegenseitig kennenzulernen und zu entscheiden, ob wir einen psychotherapeutischen Prozess beginnen möchten. Es dauert 60 bis 70 Minuten, in denen Sie ausreichend Zeit haben, Ihre Anliegen und Hintergründe einzubringen und Ziele für die Psychotherapie zu besprechen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Fragen zur Psychotherapie zu stellen und erhalten einen Einblick in meine Arbeitsweise.
Es ist möglich, bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss zu beantragen, wenn eine krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD-10) vorliegt. Die Höhe des Zuschusses ist je nach Krankenkasse unterschiedlich:
ÖGK: 33,70 Euro | Der Eigenanteil beträgt 76,30 Euro |
KFA: 36,- Euro | Der Eigenanteil beträgt 74,- Euro |
SVS: 45,- Euro | Der Eigenanteil beträgt 65,- Euro |
BVAEB: 48,80 Euro. | Der Eigenanteil beträgt 61,20 Euro |
Wenn Sie den Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie vor der zweiten Therapiesitzung eine ärztliche Bestätigung für Psychotherapie. Mit dieser Bestätigung und einer von mir erstellten Diagnose können Sie bei Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Kasse den Kostenzuschuss für 10 Sitzungen erhalten. Vor der 11. Sitzung erstelle ich nach Rücksprache mit Ihnen den nötigen Antrag für Ihre Krankenkasse und behalte auch im Blick, wann ein Folgeantrag fällig wird. Die Einreichung der Honorarnoten und des Antrags bei Ihrer Krankenkasse übernehmen Sie jedoch selbst.
Ich biete keine vollfinanzierten Kassenplätze an. Wenn Sie eine vollfinanzierte oder günstigere Psychotherapie benötigen, gibt es einige Stellen, an die Sie sich wenden können. Für Selbsterfahrung, Supervision und Paartherapie gibt es leider keine Möglichkeit, einen Zuschuss der Krankenkassen zu beantragen.